Schuljahr 2024/2025 (Stand 4.2.2025)
Spendenübergabe (Stand: 1.2.2025)
Spendenlauf der Mosaikschule Gladbeck
Die Mosaikschule Gladbeck hat am 27. September 2024 einen Spendenlauf veranstaltet.
Auf dem Parkgelände am Schloss Wittringen liefen rund 550 junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den ersten bis vierten Klassen der städtischen Gemeinschaftsgrundschule für einen guten Zweck. Zuvor hatten die Schülerinnen bei ihren Eltern und Verwandten nach Sponsoren gesucht, die für jede gelaufene Runde einen bestimmten Geldbetrag zahlen.
Die Hälfte des auf diese Weise eingespielten Geldes wurde gemäß einer Abstimmung im Kollegium als Spende an die Arche Noah Gelsenkirchen gespendet.
30 Schülerinnen und Schüler aus der Kinderkonferenz, einige Lehrkräfte und Schulleiterin Ute Kirsten bekamen am Montag Besuch von Wolfgang Heinberg, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Fördervereins Kinderhospiz Gelsenkirchen e.V. Arche Noah. Dieser schilderte in kindgerechter Sprache, welch wichtige Arbeit in der Arche Noah geleistet wird und beantwortete zahlreiche Fragen der wissbegierigen Jungen und Mädchen. Als zum Ende des Besuchs der symbolische Spendenscheck über einen sagenhaften Betrag in Höhe von 3.072,93 Euro an Wolfgang Heinberg überreicht wurde, herrschte kollektives Strahlen.
Zum Abschied bedankte sich Wolfgang Heinberg im Namen der Arche Noah ganz herzlich bei allen kleinen und großen Menschen, die zu dieser großartigen Spende ihren Beitrag geleistet haben.
Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins am 20.2.25 um 19 Uhr
Einladung und Tagesordnung bitte hier klicken!
Auszeichnung fobizz Schule 2024/2025 (Stand: 27.01.2025)

Auszeichnung fobizz Schule 2022/2023 (Stand: 19.01.2023)
Die Mosaikschule hat das fobizz Gütesiegel erhalten!

Info der Schulleitung
Liebe Eltern der Mosaikschule,
wir weisen nochmals darauf hin, dass die Handynutzung von Seiten der Kinder in der Schule verboten ist.
Mitgeführte Geräte verbleiben ausgeschaltet in den Schultaschen und werden erst nach Verlassen des Schulgeländes wieder in Betrieb genommen. Datenschutzrechtlich bezieht sich das Verbot auf folgenden Tatbestand:
Das Aufzeichnen und die Wiedergabe von Unterrichtsinhalten in jeglicher Form ohne Kenntnis und Erlaubnis des Fachlehrers sind untersagt. Hierbei handelt es sich um einen Straftatbestand nach § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes).
Dies gilt ebenso für Smartwatches. Sie werden morgens beim Betreten der Schule ausgeschaltet und während des Schulvormittages in den Schultaschen gelagert. Erst auf dem Heimweg können sie wieder in Betrieb genommen werden.
Da es sich bei den Geräten um Wertsachen handelt ist maßvoll abzuwägen, ob es grundsätzlich sinnvoll ist, diese Geräte mit in die Schule zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Kirsten