Unsere Klassenregeln


Ich tobe nicht im Klassenraum.

Ich höre auf, wenn jemand STOPP sagt.

Ich arbeite leise an meinem Platz.

Ich melde mich.

Ich bin freundlich zu anderen und helfe.

Ich höre zu und lasse andere aussprechen.


Erzieherische Maßnahmen/Ordnungsmaßnahmen bei Verstößen gegen die Klassen- bzw. Schulregeln

An der Mosaikschule existiert in allen Klassen ein 3-stufiges Ampelsystem. Erreicht ein Kind die „Rote- Stufe“, bekommt es direkt einen "roten Zettel",auf dem das Fehlverhalten notiert ist, mit nach Hause. Diese farblich auffällige Nachricht muss am nächsten Tag von den Eltern unterschrieben wieder mitgebracht werden. In einer Stunde des "Sozialen - Lernens", die ebenfalls auf dem Zettel terminiert ist, zeitnah, möglichst am nächsten Tag, werden die Vorfälle noch einmal aufgearbeitet.
Das Soziale Lernen findet im Anschluss oder parallel zum Unterricht statt. Im Erziehungsvertrag haben die Eltern unterschrieben, dass sie täglich die Postmappe überprüfen, daher wird die Maßnahme auch ohne dokumentierte Kenntnisnahme von Seiten der Eltern durchgeführt. Möglicherweise verpasste Lerninhalte müssen nachgeholt werden.

 

 

Handhabung der Ampel

 

Bei leichten Störungen
Verstößt ein Kind gegen die bekannten und aushängenden Schulregeln, wird es verwarnt. Wird das Verhalten fortgesetzt, rutscht das Kind auf der Ampel eine Stufe nach oben (grün, gelb und dann rot). Stört das Kind weiter, obwohl es auf „rot“ gelandet ist, muss es die Klasse verlassen (Rückkehrzettel „Warum musste ich die Klasse verlassen“ muss in der Zeit ausgefüllt werden).

 

Bei respektlosem Verhalten
Verhält sich ein Kind einem Erwachsenen gegenüber respektlos, erfolgt ein Hochsetzen auf der Ampel ohne Ermahnung. In Abhängigkeit von der Art des respektlosen Umganges, entscheidet die Lehrkraft darüber, welche Stufe gerechtfertigt ist. Danach läuft das Ampelverfahren, wie oben beschrieben, weiter!

 

Bei Handgreiflichkeiten
Wird ein Kind im Unterricht oder in der Pause übergriffig und gefährdet sich und/oder andere, tritt die Regel „Wer schlägt, der geht!“ in Kraft.
Wurde gewalttätiges Verhalten beobachtet, werden die Eltern in Absprache mit der Schulleitung telefonisch benachrichtigt. Sie müssen sicherstellen, dass sie ihr Kind direkt abholen (lassen) können. Das Kind wird für den Rest des Tages vom Unterricht ausgeschlossen und muss mit nach Hause gehen. Abhängig von der Situation, kann es pädagogisch notwendig sein, dass das Kind unverzüglich eine andere Klasse aufsucht. Nach der Suspendierung findet am nächsten Tag mit den Eltern und dem Kind ein Wiedereingliederungs-gespräch statt.


Konsequenzen bei mehrmaligem ROT

1. Kommt ein Kind in einem Monat 3 Mal auf ROT, so findet ein Gespräch mit der Klassenleitung (Klassen–/ Fachlehrer oder Sonderschullehrerin mit Eltern, Protokoll) statt. Die Einladung erfolgt schriftlich.
2. Kommt das Kind innerhalb des nächsten Monats erneut 3 Mal auf ROT, so findet ein Gespräch mit der Schulleitung (Protokoll) statt. Die Einladung erfolgt schriftlich.
Ankündigung: Die Schulleitung informiert die Eltern darüber, dass der Schüler ab sofort bei ROT die Klasse verlassen muss. – Wechsel in die Parallelklasse, wenn möglich!
Der Schüler muss sich anschließend den versäumten Stoff beim Lehrer abholen. Verantwortung dafür liegt beim Kind!
Weigert der Schüler sich, die Klasse zu verlassen, muss er unverzüglich von den Eltern oder von einer beauftragten Person abgeholt werden.
3. Kommt der Schüler weiterhin im Monat 3 Mal auf ROT, so findet erneut ein Gespräch mit der Schulleitung (Klassenkonferenz tagt zuvor, Protokolle) statt. Die Einladung erfolgt schriftlich.
Elterngespräch: Förderplan mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialverhalten. Beratung über die evtl. Möglichkeit ein AOSF-Verfahren mit dem Schwerpunkt ESE zu eröffnen.
Ankündigung: Die Schulleitung informiert die Eltern darüber, dass bei jedem Mal „Rot“ eine Überweisung in eine parallele Lerngruppe erfolgt (beim ersten Mal 2 Tage, dann 3 Tage, dann 4 Tage).
Der Schüler erhält Aufgaben und gibt die erledigten Aufgaben wieder ab.
4. Kommt der Schüler weiterhin im Monat 3 Mal auf ROT, so findet erneut ein Gespräch mit der Schulleitung (Klassenkonferenz tagt zuvor, Protokolle) statt. Die Einladung erfolgt schriftlich.
Ankündigung: Die Schulleitung informiert die Eltern darüber, dass beim jedem Mal „Rot“ eine Überweisung in eine parallele Lerngruppe für 2 Wochen erfolgt.
Der Schüler holt sich jeden Morgen beim Klassenlehrer die Aufgaben für den Tag und gibt die erledigten Aufgaben dort ab.
5. Kommt das Kind weiterhin im Monat 3 Mal auf ROT, so findet erneut ein Gespräch mit der Schulleitung (Klassenkonferenz tagt zuvor, Protokolle) statt. Die Einladung erfolgt schriftlich.
Ankündigung: Bei Wiederholung findet ein Ausschluss von einem Tag bis zu zwei Wochen (mit Androhung der Entlassung von der Schule) statt.

 

Danach: Entlassung von der Schule (Einschaltung der Schulaufsicht)!