Wichtige Info zur Wahl der Betreuungsmöglichkeiten für das Schuljahr 22/23 (Stand: 7.4.22)
Wenn Sie sich über die Betreuungsmöglichkeiten an der Mosaikschule informieren möchten, hilft Ihnen die unten stehende Präsentation weiter.
Sollten Sie im Einzelfall Fragen haben, wenden Sie sich per Mail an uns.
Wichtig:
Ein Vertragsschluss ist erst zustande gekommen, wenn der Träger ( AWO oder Förderverein) den ausgefüllten Antrag durch Unterschrift gegenzeichnet.
Von Ihnen ausgefüllte Verträge gelten zunächst als Willensbekundungen und bedeuten nicht die Zusage eines Platzes.
Arbeitsbescheinigungen, Teilnahmebescheinigungen von Lehrgängen oder Weiterbildungen oder andere Gründe, die die Dringlichkeit der Versorgung belegen, fügen Sie bitte direkt an.
Zentrale Ausgabe der Verträge für das Schuljahr 22/23 : 26.4.2022, 14.30-16.00 Standort Zum Stadtwald.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Kirsten
Informationsdokument zu unseren Betreuungsformen - Einschulung 22/23 (Stand: 8.4.22)

Info zum Zuckerfest (Stand: 27.4.2022)
Liebe Eltern der Schulpflegschaft,
in den ersten Maitagen endet der Ramadan und die muslimischen Familien feiern das Zuckerfest. Wer an einem dieser Tage ( 2.oder 3.Mai ) die Moschee besuchen und mit der Familie feiern möchte, kann sich vom Schulbesuch befreien lassen.
Dafür ist es nötig, dass Sie schriftlich um die Beurlaubung Ihres Kindes/ Ihrer Kinder bitten. Dazu können Sie eine Notiz oder eine Mail an die Klassenleitung schicken.
Damit ist Ihr Kind automatisch für einen Tag entschuldigt.
Allen Feiernden wünschen wir ein friedliches und fröhliches Fest.
Ute Kirsten
Schulleitung
Aufhebung der Maskenpflicht (Stand: 31.3.2022)
Liebe Eltern der Mosaikschule,
wie Sie den Medien entnommen haben, entfällt ab dem 2.4.22 (Samstag) die Pflicht zum Tragen von Masken in Innenräumen. Dies gilt auch für die Innenräume der Schule.
Das heißt konkret:
Kinder, Lehrer*innen/Mitarbeiter*innen, Eltern und andere Besucher sind ab Montag, 4.4.22 nicht mehr verpflichtet, eine Maske zu tragen.
Dennoch kann jede/jeder einzelne für sich entscheiden, die Maske weiterhin als Schutz für sich und andere zu nutzen.
In Anbetracht der noch immer hohen Inzidenzen überlegen Sie bitte gemeinsam, ob Sie sich freiwillig für das Tragen einer Maske entscheiden können.
Wie auch immer Sie sich entscheiden, ich bin sicher, dass Sie mithelfen, dass möglichst viele gesund in die Osterferien kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Kirsten
Hilfeaufruf Ukraine (Stand: 8.3.2022)
Liebe Kinder, liebe Eltern,
neben den aufrüttelnden Nachrichten vom Kriegsgeschehen in Osteuropa begleiten uns nun zudem die Bilder von fliehenden oder ausharrenden verzweifelten Menschen, denen es am Nötigsten fehlt. Die Hilfsbereitschaft ist groß und etwas zu tun hilft auch uns, den Erwachsenen und den Kindern, dem Elend zu begegnen.
Wir unterstützen mit unserem Hilfeaufruf an Sie den Kinderschutzbund in Gladbeck, der für die Menschen in der Ukraine gezielt folgende Sachspenden sammelt.
Hier geht es vorrangig um Hygieneartikel:
Binden, Tampons, Binden, Windeln, feuchte Tücher, Zahnbürsten/Zahnpasta, Shampoo, Duschgel….
Für Krankenhäuser werden darüber hinaus noch gesammelt:
Verbandsmaterial, Pflaster, Medikamente (Schmerzmittel oder Erkältungsmedikamente)
Wenn Sie die Sammelaktion unterstützen wollen, geben Sie Ihrem Kind entsprechende Sachspenden mit zur Schule. Am Nachmittag werden die Spenden von den Mitarbeitenden und den Kindern außerunterrichtlich zusammengetragen, sortiert und dem Kinderschutzbund übergeben. Die Übergabe soll Anfang der nächsten Woche erfolgen.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Solidarität und hoffen mit dem Beitrag zur Besserung der Situation ein klein wenig beitragen zu können.
Für das Team der Mosaikschule
Ute Kirsten
Info der Schulleitung (Stand: 29.09.21)
Liebe Eltern der Mosaikschule,
wir weisen nochmals darauf hin, dass die Handynutzung von Seiten der Kinder in der Schule verboten ist.
Mitgeführte Geräte verbleiben ausgeschaltet in den Schultaschen und werden erst nach Verlassen des Schulgeländes wieder in Betrieb genommen. Datenschutzrechtlich bezieht sich das Verbot auf folgenden Tatbestand:
Das Aufzeichnen und die Wiedergabe von Unterrichtsinhalten in jeglicher Form ohne Kenntnis und Erlaubnis des Fachlehrers sind untersagt. Hierbei handelt es sich um einen Straftatbestand nach § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes).
Dies gilt ebenso für Smartwatches. Sie werden morgens beim Betreten der Schule ausgeschaltet und während des Schulvormittages in den Schultaschen gelagert. Erst auf dem Heimweg können sie wieder in Betrieb genommen werden.
Da es sich bei den Geräten um Wertsachen handelt ist maßvoll abzuwägen, ob es grundsätzlich sinnvoll ist, diese Geräte mit in die Schule zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Kirsten